BGB §§ 280 I, 311 II; RVG § 3a; BRAO §§ 48, 49; StPO § 140 I
Hinweispflicht bei Honorarvereinbarung eines Pflichtverteidigers
BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Fundstelle: NJW 10/2019, S. 676

Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.

Leitsatz der Redaktion der NJW

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH jüngst in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft.

Diese hatte die BRAK auf Einrichtung eines beA in Anspruch genommen. Der AGH Berlin (BRAK-Mitt. 2018, 269) hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die zugelassene Berufung hat der BGH zurückgewiesen.

Am 1.9.2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. § 4 ZMediatAusbV sieht eine Fortbildungsverpflichtung vor. Danach muss der zertifizierte Mediator innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung folgenden Jahre mindestens viermal an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine Mediation teilnehmen.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird am 23.5.2019 70 Jahre alt: Es wurde am 23.5.1949 durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet und verkündet.

Rechtsanwalt und Kabarettist Dr. Dominik Herzog konnte die verbleibende Zeit nicht abwarten und hat jetzt schon sein Ständchen veröffentlicht. Zu Recht! Das Grundgesetz bildet die Grundlage unserer Gesellschaft, unseres Zusammenlebens und sichert die Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger. Grund genug, ihm ein Lied zu widmen.

Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland – Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren – untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer“ und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke. Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden.

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