BGB §§ 611, 628 Abs. 1 S. 2; RVG § 34 I 2
Zahlungsanspruch eines Rechtsanwalts aus Mediationsvertrag
AG Lübeck, Urt. v. 29.09.2006 – 24 C 1853/06
Fundstelle: NJW 2008, S. 3789 ff.
1. Die Sorgfaltspflicht eines eine Partei vertretenden Rechtsanwalts, eine zutreffende Berechnung eines Unterhaltsanspruchs vorzunehmen, treffen einen Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wird, nicht in gleicher Weise.1
2. Ein bestimmtes Ergebnis ist aus einem Mediationsvertrag nicht geschuldet.1
1 Leitsatz der Redaktion der NJW
Deckungs- und Haftpflichtprozess bei Vermögenshaftpflicht eines Anwalts
BGH, Urteil v. 28.09.2005 – IV ZR 255/04 (OLG München)
Fundstelle: NJW 2006, S. 289 ff.
1.
Wird der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung (hier: Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte) im Haftpflichtprozess zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verurteilt, so ist das Gericht im Deckungsprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und den Haftpflichtversicherer daran gebunden und kann seiner Entscheidung keinen anderen Haftungsgrund zu Grunde legen.
2.
Bei der Prüfung, ob ein von dem Eigentümer eines abgebrannten Hauses beauftragter Rechtsanwalt einen auf sein Konto von dem Gebäudeversicherer überwiesenen Betrag, der für den Hypothekengläubiger bestimmt war, unter wissentlicher Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Hypothekengläubiger an seinen Mandanten weitergeleitet hat, ist unter Berücksichtigung seiner beruflichen Unerfahrenheit festzustellen, ob der Rechtsanwalt seine mehrseitigen Verpflichtungen gegenüber seinem Mandanten, dem Hypothekengläubiger und dem Versicherer überblickt hat und welches Motiv er für die Fehlüberweisung gehabt haben könnte.
3.
Der Haftpflichtversicherer eines Rechtsanwalts, von dem der Rechtsanwalt Versicherungsleistungen begehrt, weil er nach einer fehlerhaften Weiterleitung eines für einen Hypothekengläubiger bestimmten Geldbetrags an seinen Mandanten statt an den Hypothekengläubiger von diesem mit Erfolg auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden ist, kann dem Rechtsanwalt nicht zur Begründung einer Leistungsfreiheit entgegenhalten, der Rechtsanwalt habe ihn nicht hinreichend über den Haftpflichtprozess unterrichtet, wenn der fehlgeleitete Geldbetrag von diesem Versicherer als Gebäudeversicherer stammte und der Sachbearbeiter des Haftpflichtfalls in Kenntnis der Beteiligung über die Gebäudeversicherung sich nicht dort informiert hat.
StGB § 352 Abs. 1; RVG § 4
Keine Gebührenüberhebung bei Abrechnung einer vereinbarten Vergütung
BGH, Urt. v. 06.09.2006 – 5 StR 64/06
Fundstelle: AGS 2007, S. 599 ff.
Ergibt sich aus der anzuwendenden Vergütungsordnung dem Grunde nach ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, erfüllt es nicht den Tatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 Abs. 1 StGB, wenn er hierüber eine Honorarvereinbarung schließt und aus dieser Vergütungsansprüche geltend macht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Honorarvereinbarung wirksam zustande gekommen ist oder nicht. 4
4 Leitsatz der Schriftleitung des AGS
Versagung von Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungs-versuch
BVerfG, Beschl. v. 04.09.2006 – 1 BvR 1911/06 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 40 Die Versagung von Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und die Verweisung des Antragstellers auf eine Schuldnerberatungsstelle ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
Keine „Alte-Hasen-Regelung“ beim Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.08.2006 – 1 ZU 63/06 Fundstelle: NJW 2007, S. 1471 ff. Auch eine umfangreiche praktische Tätigkeit eines Anwalts stellt grundsätzlich keinen Ersatz für den Erwerb theoretischer Kenntnisse nach § 4 I FAO dar. Dies gilt selbst dann, wenn diese das Maß dessen übersteigt, das üblicherweise durch die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
VV RVG Nr. 1002, 1005
Mitwirkung bei Erledigungen
LSG NRW, Urt. v. 22.08.2006 – L 1 AL 23/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 427
Auch wenn die Behörde aufgrund der in einer ausführlichen Widerspruchsbegründung vorgetragenen Argumente ihre ursprüngliche Auffassung ändert und dem Widerspruch abhilft, fällt dem Prozessbevollmächtigten eine Erledigungsgebühr nicht an.
Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revision
OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.2006 – 2 Ws 134/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 600 ff. Die Gebühr Nr. 4130 VV entsteht auch dann, wenn der Rechtsanwalt die Revision begründet, bevor ihm das schriftlich begründete Urteil zugestellt worden ist. OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.2006 – 2 Ws 134/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 600 ff.
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